(K.L.) 29. Juli 2017
Im Dezember 2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen beschlossen, einen Bebauungsplan für ein ca. 220 ha großes Baugebiet „Photovoltaikanlage“ in den Gemarkungen Weesow und Willmersdorf aufzustellen.
B-Plan in Weesow | Energiepark Weesow
Dieser Energiepark grenzt – getrennt durch die Alte Str. Weesow – Löhme – nordöstlich an das FFH-Gebiet Weesower Luch.
Standortsondierung für eine Photovoltaikanlage in Weesow
Am 27. Juli 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen mehrheitlich (Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1) den o.g. 1. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Energiepark Weesow-Willmersdorf” beschlossen.
Wesentliche Änderung ist die Verlängerung der im Bebauungsplan festgelegten Nutzungsdauer von 25 auf 40 Jahre. Damit endet die Nutzungsdauer nicht wie ursprünglich geplant im Jahr 2036, sondern am 31.12.2061.
Weiterhin sind Anpassungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt.
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.07.2017 (TOP 8)
Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen
Energiepark Weesow-Willmersdorf | Konzeptansatz Werneuchen 2060