Beitragsbild Hochsitz im Weesower Luch

Hochsitze im Weesower Luch

Avatar Karl Lehmann(K.L.) 07. Februar 2018

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet “Weesower Luch erlaubt im § 5 – Zulässige Handlungen u.a.

“Ausgenommen von den Verboten des § 4 bleiben:

3. die rechtmäßige Ausübung der Jagd mit der Maßgabe, dass

  1. die Anlage von Kirrungen, Ansaatwildwiesen und Wildäckern verboten ist,
  2. die jagdlichen Einrichtungen an den Rand des Naturschutzgebietes zu legen sind.”

Das Jagdrecht wird durch das Bundesjagdgesetz als Rahmengesetz und im Land Brandenburg durch das Jagdgesetz für das Land Brandenburg geregelt.

Für die Jagdausübung wurden im Weesower Luch u.a. Hochsitze eingerichtet.

 

Hochsitz im Weesower Luch

Insgesamt gibt es acht Hochsitze, die sich bis auf drei Ausnahmen im nördlichen (2) und südlichen Randbereich (3) des Luchs befinden. Zwei Hochsitze befinden sich im Zentrum des Luchs.

 

Fotos (8)  – zum Vergrößern bitte anklicken!

 

Was noch so passierte? Offensichtlich wurde im Febr. 2018 ein Hochsitz umgesetzt. Was da so im Naturschutzgebiet übrig bleibt 🙂 ?

 

Überbleibsel nach der Umsetzung eines Hochsitzes